Beitragsordnung
1. Beim Eintritt in den Verein wird eine Beitrittsgebühr in Höhe von EUR 30,- erhoben.
Bei nachgewiesener früherer Mitgliedschaft in einem anderen Verein mit gleichen oder ähnlichen Zielen wird die Beitrittsgebühr erlassen.

2.
Höhe des Vereinsbeitrages
a) Mitglieder ohne Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum und Mitglieder mit Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum ohne Miet- oder Pachteinkünfte entrichten einen jährlichen Vereinsbeitrag von EUR 55,00.
b) Mitglieder mit Miet- oder Pachteinkünften entrichten einen jährlichen Vereinsbeitrag
entsprechend ihrem Immobilieneigentum in folgender Höhe:
• Einfamilienhaus mit Mieteinnahmen,
   vermietete Eigentumswohnung,
   Zwei- und Dreifamilienhaus EUR 66,00
• Mehrfamilienhaus mit bis
   zu 7 Wohneinheiten EUR 83,00
• Mehrfamilienhaus mit über
   7 Wohneinheiten oder
   gemischt genutzte ImmobilieEUR 105,00
• Immobilie mit ausschließlich
   gewerblicher Nutzung sowie
   verpachtetes oder vermietetes
   GrundeigentumEUR 135,00
• bei mehreren Immobilien erfolgt die Bemessung
   des Grundbeitrages nach der Immobilie
   mit dem höchsten Beitrag; für jede weitere
   Immobilie erfolgt die Berechnung von
   jeweils zusätzlichEUR 25,00
• der Beitrag von Vermietern mit mehr als
   10 vermieteten Objekten wird mit dem Vorstand
   gesondert vertraglich vereinbart.
c) Bei Aufnahme in den Verein, die im jeweils laufenden Geschäftsjahr erfolgt, sind Beitrittsgebühr und Vereinsbeitrag in voller Höhe zu entrichten.

3.
Anträge entsprechend §6 Abs.3 der Satzung sind vom Mitglied schriftlich zu begründen und müssen dem Vorstand bis zum 30.11. des Vorjahres zugegangen sein.


4.
Im Vereinsbeitrag ist die Lieferung der Verbandszeitung enthalten. Die Zustellung der Verbandszeitung beginnt in der Regel zwei Monate nach Beitritt zum Verein. Alle anderen Leistungen des Vereines kann das Neumitglied unmittelbar nach Eingang von Beitrittsgebühr und erstem Beitrag in Anspruch nehmen.

5. Bei Verzug mit der Beitragszahlung um mehr als 4 Wochen nach Fälligkeit werden die aktuellen Portokosten als pauschale Gebühren für die 1. Mahnung berechnet. Bei andauerndem Zahlungsverzug wird die Beitreibung eingeleitet. Die entstehenden Kosten werden dem Mitglied als Mahngebühren berechnet. Dem Mitglied steht der Nachweis offen, daß nur geringere Mahnkosten entstanden sind.

6.
Mitglieder, die dem Verein eine Einzugsermächtigung für den Beitrag erteilt haben, sind verpflichtet, Änderungen der angegebenen Bankverbindung umgehend dem Verein mitzuteilen. Wird dieses versäumt und entstehen dem Verein dadurch Mehrkosten, so werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

7. Die Beitragsordnung tritt am 01.06.2006
in Kraft.

 Zittau, 04.05.2006

Dr. Thomas Kurze

Jörg Weber
Vorsitzender Schatzmeister

 

Beitrittserklärung

Die Beitrittserklärung und die Einzugsermächtigung bitten wir hier auf Ihren Rechner herunterzuladen und uns ausgefüllt und unterzeichnet per Post zuzustellen.

 
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