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1. Beim Eintritt in den Verein wird eine Beitrittsgebühr in Höhe von EUR 30,- erhoben. Bei nachgewiesener früherer Mitgliedschaft in einem anderen Verein mit gleichen oder ähnlichen Zielen wird die Beitrittsgebühr erlassen. 2. Höhe des Vereinsbeitrages a) Mitglieder ohne Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum und Mitglieder mit Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum ohne Miet- oder Pachteinkünfte entrichten einen jährlichen Vereinsbeitrag von EUR 55,00. b) Mitglieder mit Miet- oder Pachteinkünften entrichten einen jährlichen Vereinsbeitrag entsprechend ihrem Immobilieneigentum in folgender Höhe: Einfamilienhaus mit Mieteinnahmen, vermietete Eigentumswohnung, Zwei- und Dreifamilienhaus Mehrfamilienhaus mit bis zu 7 Wohneinheiten Mehrfamilienhaus mit über 7 Wohneinheiten oder gemischt genutzte Immobilie Immobilie mit ausschließlich gewerblicher Nutzung sowie verpachtetes oder vermietetes Grundeigentum bei mehreren Immobilien erfolgt die Bemessung des Grundbeitrages nach der Immobilie mit dem höchsten Beitrag; für jede weitere Immobilie erfolgt die Berechnung von jeweils zusätzlich der Beitrag von Vermietern mit mehr als 10 vermieteten Objekten wird mit dem Vorstand gesondert vertraglich vereinbart. c) Bei Aufnahme in den Verein, die im jeweils laufenden Geschäftsjahr erfolgt, sind Beitrittsgebühr und Vereinsbeitrag in voller Höhe zu entrichten. 3. Anträge entsprechend §6 Abs.3 der Satzung sind vom Mitglied schriftlich zu begründen und müssen dem Vorstand bis zum 30.11. des Vorjahres zugegangen sein. |
4. Im Vereinsbeitrag ist die Lieferung der Verbandszeitung enthalten. Die Zustellung der Verbandszeitung beginnt in der Regel zwei Monate nach Beitritt zum Verein. Alle anderen Leistungen des Vereines kann das Neumitglied unmittelbar nach Eingang von Beitrittsgebühr und erstem Beitrag in Anspruch nehmen. 5. Bei Verzug mit der Beitragszahlung um mehr als 4 Wochen nach Fälligkeit werden die aktuellen Portokosten als pauschale Gebühren für die 1. Mahnung berechnet. Bei andauerndem Zahlungsverzug wird die Beitreibung eingeleitet. Die entstehenden Kosten werden dem Mitglied als Mahngebühren berechnet. Dem Mitglied steht der Nachweis offen, daß nur geringere Mahnkosten entstanden sind. 6. Mitglieder, die dem Verein eine Einzugsermächtigung für den Beitrag erteilt haben, sind verpflichtet, Änderungen der angegebenen Bankverbindung umgehend dem Verein mitzuteilen. Wird dieses versäumt und entstehen dem Verein dadurch Mehrkosten, so werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. 7. Die Beitragsordnung tritt am 01.06.2006 in Kraft. Zittau, 04.05.2006
Die Beitrittserklärung und die Einzugsermächtigung bitten wir hier auf Ihren Rechner herunterzuladen und uns ausgefüllt und unterzeichnet per Post zuzustellen.
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